03.05.2019

Vorläufige Festsetzung von Zinsen nach § 233 in Verbindung mit § 238 Absatz 1 Satz 1 AO

Mit BMF-Schreiben v. 2.5.2019 hat die Finanzverwaltung vor dem Hintergrund der Frage, ob die gesetzlich vorgesehene Verzinsung angesichts des aktuellen Zinsniveaus noch verfassungskonform ist, ausführlich Stellung genommen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 2.5.2019 - IV A 3 -S 0338/18/10002, DOK2018/0724353

AO §§ 233ff

Die Erlassregelung ist von dem Grundgedanken getragen, Zinsfestsetzungen vorläufig zu stellen, soweit dies erfahrensrechtlich (bei bereits ergangenen Zinsfestsetzungen) noch möglich ist. Im Einzelnen nimmt das BMF-Schreiben Stellung zu
  • erstmaligen Zinsfestsetzungen;
  • geänderten/berichtigten Zinsfestsetzungen;
  • mit einer vorläufigen Steuerfestsetzung verbundenen Zinsfestsetzungen;
  • Einspruchsfällen;
  • rechtshängigen Fällen sowie
  • einer möglichen Aussetzung der Vollziehung.
Verlag Dr. Otto Schmidt