11.10.2019

Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Handwerke

Für zwölf Handwerke gilt künftig wieder die Meisterpflicht, darunter beispielsweise Parkettleger und Orgelbauer. Ziel ist es, die Qualität und die Qualifikation im Handwerk zu stärken und die Strukturentwicklung im Handwerk und dessen Zukunft nachhaltig zu sichern.

Bestandsschutz für bestehende Betriebe:
Mit der Novelle der Handwerksordnung im Jahre 2004 wurden insgesamt 53 Handwerksberufe für zulassungsfrei erklärt. Um einen selbstständigen Betrieb in diesen Handwerken betreiben zu können, war infolgedessen kein Meisterbrief mehr notwendig. Zwölf dieser für zulassungsfrei ernannten Berufe sind nun wieder meisterpflichtig. Für die derzeit bestehenden Betriebe gilt allerdings ein Bestandsschutz.

In den betroffenen Handwerksberufen muss der Unternehmensinhaber künftig einen Meisterbrief oder äquivalenten Abschluss zwar nachweisen. Jedoch gibt es einige Ausnahmen dazu, darunter die sog. Altgesellenregelung für berufserfahrene Gesellen. Das sind Gesellen mit abgeschlossener Ausbildung und mehr als sechsjähriger Berufserfahrung, von denen mindestens vier Jahre in leitender Tätigkeit absolviert werden mussten.

"Die Wiedereinführung der Meisterpflicht ist ein wichtiger Bestandteil meiner Mittelstandsstrategie"
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betont zudem, dass die rund eine Million Betriebe des Handwerks eine tragende Säule des Mittelstands seien. Es müsse durch einen sachgerechten Ordnungsrahmen begleitet und zukunftsfest gemacht werden. Der Qualitätsstandard "Meister" stünde im deutschen Handwerk für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft.

Hintergrund:
In Deutschland gibt es derzeit rund 130 Handwerksberufe. Sie sind in der Handwerksordnung aufgeführt und in zulassungspflichtige Gewerbe und zulassungsfreies Handwerk unterteilt. Zudem gibt es noch 54 weitere handwerksähnliche Gewerbe.

Ein Handwerk unterliegt der Meisterpflicht zum einen dann, wenn es sich um eine gefahrgeneigte Tätigkeit handelt und eine Reglementierung zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlich ist. Zum anderen rechtfertigt die Wahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes eine Reglementierung.

Der Gesetzentwurf trägt der Tatsache Rechnung, dass sich das Berufsbild und auch der Schwerpunkt der praktischen Berufsausübung einzelner zulassungsfreier Handwerke seit der Novellierung im Jahr 2003 weiterentwickelt und verändert haben. Durch die Wiedereinführung der Meisterpflicht soll zudem die Ausbildungsleistung in den betroffenen Handwerken gestärkt werden. Die Neuregelungen sollen innerhalb von fünf Jahren evaluiert werden.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie PM vom 9.10.2019