Wiederinbetriebnahme des beA
Am 27.6.2018 hatten die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern die Wiederinbetriebnahme des beA-Systems in zwei Stufen beschlossen:
Stufe 1
Ab dem 4.7.2018 wird die Client Security zum Download und zur Installation bereitgestellt. Für diejenigen, die dies noch nicht getan haben, soll dann auch die Erstregistrierung am beA ermöglicht werden.
Stufe 2
Ab dem 3.9.2018 wird das beA-System freigeschaltet. Dann wird der Versand und Empfang von Nachrichten über das beA wieder möglich sein.
Secunet hat die Beseitigung der im secunet-Gutachten zum betreffenden Teil des beA-Systems beschriebenen Schwachstellen bestätigt. Einzelne unkritische Schwachstellen sollen im laufenden Betrieb beseitigt werden.
TeleLex bietet hierfür eine Einstiegshilfe von der Ersteinrichtung zum Routinebetrieb anhand eines Online-Fachseminars mit folgendem Inhalten an:
- Darstellung der technischen Voraussetzungen und notwendigen Vorkehrungen zur Teilnahme am beA
- Einsatz der beA-Karte, der Zertifikate und Signaturen
- Empfangen und Erstellen von Nachrichten. Übertragen und Empfangen von Schriftsätzen und Anlagen
Ab dem 7.9.2018 finden regelmäßig Schulungen statt. Die Teilnahme ist denkbar einfach. Eine Softwareinstallation (außer dem aktuellen Adobe Flash Player) ist dazu nicht erforderlich.