10.07.2017

Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz II)

Schließlich wurde auch das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz verkündet (BGBl. I 2017, 2143). Es bringt ua. eine Anhebung der Kleinbetragsgrenze in § 33 UStDV von 150 € auf 250 €.

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Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz II will der Gesetzgeber kleine und mittelständische Unternehmen von bürokratischem Aufwand befreien. Die Bundesregierung will die Wirtschaft um insgesamt mindestens rund 362,6 Mio. € pro Jahr entlasten. Die Schwerpunkte sind Vereinfachungen im Steuerrecht.
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