05.03.2014

18.000 Firmen in Deutschland dürfen Arbeitnehmer verleihen - Viele kleine Verleihbetriebe

Rund 18.000 Betriebe in Deutschland dürfen Arbeitnehmer an Fremdfirmen ausleihen. Das ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs.: 18/573) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter den Verleihfirmen befanden sich danach zum Stichtag (30.6.2013) rund 38 Prozent sog. "Mischbetriebe" also Firmen, deren Betriebszweck nicht überwiegend die Arbeitnehmerüberlassung ist.

Weitere Zahlung und Fakten zur Leiharbeit:
  • Zahl der Leiharbeitnehmer: 852.000. Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtarbeitnehmerschaft von etwa zwei Prozent.
  • Zahl der Leiharbeitnehmer in "Mischbetrieben", die nicht überwiegend Arbeitnehmerüberlassung betreiben: 144.000 bzw. 17 Prozent der Leiharbeitnehmer.
  • Verleihbetriebe mit weniger als 50 Leiharbeitnehmern: 13.300 bzw. 74 Prozent der Verleihbetriebe.
  • Verleihbetriebe mit weniger als 50 Leiharbeitnehmern in "Mischbetrieben": 6.400 bzw. 93 Prozent.

Der Hintergrund:
Grundsätzlich brauchen alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer an Dritte zur Arbeitsleistung überlassen wollen, eine Erlaubnis nach dem AÜG. Das gilt unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerüberlassung der ausschließliche, überwiegende oder nicht überwiegende Betriebszweck ist. Die Erlaubnis wird erteilt von der Bundesagentur für Arbeit.

Linkhinweis:
Für die auf den Webseiten des Bundestags veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage im Volltext klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

Bundestag PM vom 25.2.2014
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