02.10.2018

Arbeitsgericht Stuttgart ist erstes deutsches papierloses Gericht

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat zum 1.10.2018 als erstes Gericht in Deutschland vollständig auf elektronische Aktenführung umgestellt.

Arbeiten mit digitalen Dokumenten

Ab dem 1.1.2018 arbeiten Richter und Mitarbeiter des Arbeitsgerichts ausschließlich mit digitalen Dokumenten. Ans Rechtsanwälte versendet das Arbeitsgericht seine Dokumente nun unter Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltsfachs (beA), ein speziell gesichertes Postfach. Über dieses Postfach können auch die Rechtsanwälte von nun an Klagen und Schriftsätze bei Gericht wirksam einreichen. Für den Bürger entsteht keinerlei Nachteil. Er kann seine Klage weiterhin klassisch in Papierform einreichen.

Zweijährige Erprobungsphase

Der vollständigen Umstellung auf elektronische Akten war eine zweijährige Testphase voran gegangen. Während dieser Zeit wurden die elektronischen Akten in mehreren Kammern des Arbeitsgerichts erprobt. Bereits mehr als 5000 Klagen wurden so ausschließlich auf Grundlage der elektronischen Akte bearbeitet. In den drei Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen wird an der elektronischen Akte gearbeitet. In Baden-Württemberg ist die Entwicklung am weitesten fortgeschritten. Nach und nach sollen alle Arbeitsgerichte in Baden-Württemberg auf die elektronische Akte umgestellt werden.

Vorteile der elektronischen Akte

Beim Arbeitsgericht Stuttgart mit seinen 32 Kammern fallen rd. 12.000 Verfahren im Jahr an. Durch die Digitalisierung erhofft sich die Justiz zahlreiche Vorteile. So können mehrere Mitarbeiter auf die Akte gleichzeitig zugreifen, dadurch fallen interne Aktenlaufzeiten weg. Auch Postlaufzeiten werden eingespart, so dass insgesamt kürzere Verfahrenszeiten zu erwarten sind. Während der Verhandlungen könnten Schriftstücke via Bildschirme in den Sitzungssälen gemeinsam betrachtet werden. Und letztendlich spart sich das Gericht den Ausdruck der Schriftstücke. Richter könnten sich zudem die Akte für die Bearbeitung eines umfangreichen Falles strukturieren, um so die entscheidenden Tatsachen schnell zu erfassen. Die einzige Gefahr besteht lediglich in der technischen Abhängigkeit der Gerichte. Die Software muss daher verlässlich einen jederzeitigen Zugriff auf die Akte erlauben und ein Arbeiten ohne lästige Unterbrechungen ermöglichen. Aufgrund der bisherigen Entwicklung besteht jedoch Zuversicht, dass eine effiziente elektronische Aktenführung erreicht wird.

Arbeitsgericht Stuttgart PM vom 1.10.2018
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