03.09.2015

Berücksichtigung von Fremd-Geschäftsführern einer GmbH bei Massenentlassungsanzeigen

Der EuGH hat mit Urteil vom 9.7.2015 (Rs. C-229/14) entschieden, dass Fremd-Geschäftsführer einer GmbH Arbeitnehmer im Sinne des Massenentlassungsrechts sind (s. hierzu auch unsere Nachricht vom 28.7.2015). Fremd-Geschäftsführer müssen danach künftig in die Berechnung der maßgeblichen Schwellenwerte einbezogen werden und können ggf. sogar die Unwirksamkeit ihrer eigenen Kündigung geltend machen, wenn diese von der Anzeige an die Agentur für Arbeit nicht erfasst war.

Hinweis zu ArbRB Heft 10/2015
ArbRB
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