28.03.2017

Betriebsrenten-Stärkungsgesetz: Experten sehen noch Nachbesserungsbedarf

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Betriebsrenten muss nach Einschätzung einiger Experten noch nachgebessert werden. Sie kritisieren insbesondere das sog. Tarifpartnermodell. Dies hat die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 27.3.2017 ergeben (BT-Drs.: 18/11286).

Kritik am Tarifpartnermodell
Hauptkritikpunkt der Sachverständigen ist das geplante Tarifpartnermodell. Dieses würde die Verbreitung der Betriebsrenten nicht befördern, da kleine und mittlere Unternehmen häufig gerade nicht tarifgebunden seien. Auch könnten Bezieher gesetzlicher Rente benachteiligt werden, da nur diese mit der Grundsicherung verrechnet werde, die Betriebsrente dagegen nicht.

Die vorgesehenen reinen Beitragszusagen werden dagegen von einigen Experten als positiv beurteilt. Tatsächliche und vermeintliche Risiken der betrieblichen Altersversorgung (bAV) würden gerade von kleineren und mittleren Unternehmen als Hemmnis zur Einführung einer bAV angesehen. Eine reine Beitragszusage könne Vermittlungshemmnisse beseitigen. Dann müssten aber auch nicht-tarifgebundene Unternehmen mit den neuen überbetrieblichen Versorgungseinrichtungen zusammenarbeiten können.

Der Hintergrund:
Durch das neue Gesetz möchte die Bundesregierung das Modell der bAV für mehr Beschäftigte, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, attraktiv machen. Dies soll dadurch erreicht werden, dass die Sozialpartner künftig reine Beitragszusagen vereinbaren, über Leistungen der durchführenden Einrichtungen entscheiden und rechtssicher Optionssysteme einführen können. Außerdem sollen die Fördersysteme für Geringverdienende verbessert werden.

Linkhinweis:
Umfangreiche Informationen zum Gesetzentwurf und seinen Auswirkungen finden Sie auf unserer Themenseite zum Betriebsrentenstärkungsgesetz. Die Ergebnisse der Anhörung im Volltext und weitere Materialien finden Sie zudem im AuS-Gesetzgebungsreport.

Heute im Bundestag (hib) Nr. 195
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