13.02.2017

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Bundesrat verlangt nur kleinere Änderungen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10.2.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) überwiegend gebilligt und nur kleinere Änderungen verlangt (BR-Drs. 780/16). So hat er etwa angeregt, zu prüfen, ob die Sozialversicherungsbeiträge auch außerhalb von Riester-Verträgen gesenkt werden können.

Die Forderungen des Bundesrats im Überblick:
  • Bei der reinen Beitragszusage soll es nur für Direktversicherungen nun doch Voll- oder Teilgarantien geben können. Dies soll in einem neu aufzunehmenden Satz 2 zu § 244b Abs. 1 VAG geregelt werden.
  • Außerdem soll im Zuge der Anhebung der Grundzulage von 154 Euro auf 165 Euro auch der in § 10a Satz 1 EStG geregelte Höchstbetrag für den alternativen Abzug der Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben angepasst werden. Der Bundesrat schlägt eine Erhöhung um 150 Euro - von 2.100 auf 2.250 Euro - vor.

Die Prüfaufträge des Bundesrats im Überblick:

  • Der Bundesrat bittet die Bundesregierung insbesondere um Prüfung, inwieweit eine Reduzierung der hundertprozentigen Beitragspflicht zur Krankenversicherung für Betriebsrenten auch außerhalb betrieblicher Riester-Renten ermöglicht werden kann.
  • Des Weiteren soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, ob eine deutlichere Anhebung und eine Dynamisierung der Riester-Zulagen erfolgen kann.
  • Ein anderer Prüfauftrag bezieht sich auf die Frage, ob für den BAV-Förderbetrag auf das Referenzjahr 2016 abgestellt werden kann.
  • Der Bundesrat bittet zudem, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob durch die vorgesehene Neuregelung in § 1 Abs. 1 Nr. 4a AltvZertG eine Ergänzung oder Klarstellung in § 93 Abs. 3 EStG im Hinblick auf die Frage einer steuerunschädlichen Verwendung im Zusammenhang mit der Auszahlung zur Abfindung einer Kleinbetragsrente im Jahr, das dem Beginn der Auszahlungsphase folgt, erforderlich ist.
  • Der letzte Prüfauftrag bezieht sich auf die Frage, ob und inwieweit bei der Anrechnung von Einkommen auf Renten wegen Todes auch geförderte Betriebsrenten unberücksichtigt bleiben können.
  • Abweichung von den Ausschussempfehlungen
    Mit diesen eher kleineren Änderungsvorschlägen hat der Bundesrat sehr viel weitergehende Forderungen der Ausschüsse verworfen.
Bundesrat online
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