26.03.2014

Bundesfamilienministerium stellt Pläne für ElterngeldPlus vor

Das Bundesfamilienministerium hat jetzt die Pläne für die Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) vorgestellt. Ziel der Reform ist es, die Elternzeit flexibler zu machen und den Einstieg in die Berufstätigkeit nach der Geburt des Kindes zu ermöglichen, ohne dadurch einen Teil des Elterngeldanspruchs einzubüßen. Eltern mit einer Teilzeitbeschäftigung sollen hiernach doppelt so lang wie bisher Elterngeld beziehen und dadurch das volle Elterngeldbudget ausnutzen können.

Bisherige Rechtslage
Bisher bekommen Eltern maximal 14 Monate Elterngeld. Dieses beträgt regelmäßig 65 % des vor der Geburt erzielten Durchschnittgehalts (max. 1.800 Euro). Gehen Eltern nach der Geburt wieder einer Teilzeittätigkeit nach, so beträgt das Elterngeld lediglich 65 % der Differenz ihres Einkommens vor und nach der Geburt. Damit verlieren sie einen Teil ihres Elterngeldanspruchs und haben zusätzlich nur ein reduziertes Einkommen durch Teilzeitarbeit.

Die Eckpunkte der BEEG-Reform im Überblick

  • Verdoppelung des Bezugszeitraums: Der Bezugszeitraum soll bei Teilzeitarbeit von zwölf Monaten auf 24 Monate verdoppelt werden. Eltern haben so länger die Möglichkeit das reduzierte Teilzeiteinkommen durch Elterngeld auszugleichen.
  • Partnerschaftsbonus: Teilen sich Paare die Elternzeit, nimmt also auch der Vater mindestens zwei Monate ElterngeldPlus bei Teilzeitarbeit in Anspruch, so soll sich der Bezugszeitraum um weitere vier Monate verlängern.
  • Höhe des ElterngeldPlus: Die Höhe des neuen ElterngeldPlus errechnet sich durch Halbierung des Elterngeldbetrags, der den Eltern bisher ohne zusätzliches Einkommen nach der Geburt zustünde. Das Teilzeiteinkommen wird dabei also nicht angerechnet.
  • Flexiblere Elternzeit: Es soll künftig möglich sein, bis zu zwei Jahre der Elternzeit auf einen Zeitraum zwischen drittem und achtem Lebensjahr des Kindes zu übertragen. Bisher galt diese Regelung nur für ein Jahr der Elternzeit.

Durch die Reform des BEEG wird den Eltern zwar monatlich etwas weniger Geld zur Verfügung  stehen, als dies bisher bei Aufnahme einer Teilzeitarbeit der Fall ist. Durch die Verdoppelung des Bezugszeitraums wird es jedoch möglich sein, das volle Elterngeldbudget auszunutzen.

Linkhinweis:
Auf den Webseiten des Bundesfamilienministeriums finden Sie die Meldung im Volltext sowie Eckpunkte und Fallbeispiele (PDF-Datei).

BMFSFJ online vom 21.3.2014
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