05.09.2013

Bundeskabinett beschließt Anhebung von ALG II und Sozialhilfe

Zum 1.1.2014 werden die Regelbedarfsstufen um 2,27 Prozent erhöht. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das Bundeskabinett hat die entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Die neuen Regelbedarfsstufen im Überblick:
  • Alleinstehende/Alleinerziehende (Regelbedarfsstufe 1): 391 Euro (plus 9 Euro)
  • Paare/Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2): 353 Euro (plus 8 Euro)
  • Erwachsene im Haushalt anderer (Regelbedarfsstufe 3): 313 Euro (+ 7 Euro)
  • Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren (Regelbedarfsstufe 4): 296 Euro (plus 7 Euro)
  • Kinder von sechs bis unter 14 Jahren (Regelbedarfsstufe 5): 261 Euro (plus 6 Euro)
  • Kinder von 0 bis 6 Jahre (Regelbedarfsstufe 6): 229 Euro (plus 5 Euro)
Bundesregierung PM vom 4.9.2013
Zurück