17.01.2013

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die berufliche Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege erleichtert werden soll. Hintergrund der Gesetzesinitiative ist die steigende Zahl der Pflegebedürftigen und der damit verbundene höhere Bedarf an Pflegekräften. Rechtzeitig vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres sollen die Neuregelungen in Kraft treten.

Die beiden Kernpunkte des Gesetzentwurfs im Überblick:
  • Mehr Möglichkeiten zur Ausbildungsverkürzung: Im Bereich der beruflichen Weiterbildung sollen die bestehenden Möglichkeiten zur Ausbildungsverkürzung weiter ausgebaut werden. Wer also entsprechende Vorkenntnisse mitbringt, kann die Ausbildung in der Altenpflege verkürzen.
  • Finanzierung von Umschulungen: Außerdem sollen auch lebens- und berufserfahrene Menschen aus anderen Bereichen für eine Umschulung in der Altenpflege gewonnen werden. Deren Weiterbildung kann künftig - befristet auf drei Jahre - durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter voll finanziert werden, wenn die fachlichen Voraussetzungen für eine Verkürzung der Ausbildung fehlen.

"Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege"
Die geplanten Neuerungen dienen der Umsetzung der "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege", auf die sich Bund, Länder und Verbände am 13.12.2012 geeinigt haben. Ziel der Qualifizierungsoffensive ist es, innerhalb von drei Jahren die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege stufenweise um jährlich zehn Prozent zu steigern. Außerdem sollen bis zu 4.000 Pflegehelfer für eine Nachqualifizierung zur Altenpflegefachkraft gewonnen werden.

Bundesregierung PM vom 16.1.2013
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