03.08.2020

Bundeskabinett beschließt Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie

Das Bundeskabinett hat am 29.7.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz ("Arbeitsschutzkontrollgesetz") beschlossen. Das Gesetz soll geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie herstellen. Darüber hinaus legt es bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten auch in anderen Branchen fest.

Die Kernpunkte der geplanten Neuregelung sind:
  • Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit: In der Fleischindustrie sollen ab dem 1.1.2021 Werkverträge und ab dem 1.4.2021 auch Zeitarbeit verboten werden: Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung dürfen dann nur noch von eigenem Stammpersonal des Inhabers vorgenommen werden. Für das Fleischerhandwerk mit bis zu 49 tätigen Personen soll diese Regelung nicht gelten.
  • Vorgaben für Gemeinschaftsunterkünfte: In der Arbeitsstättenverordnung wird künftig bestimmt, wie Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Arbeitnehmern ausgestattet sein müssen, auch abseits des Betriebsgeländes.
  • Mehr Kontrollen: Um die Arbeitnehmerrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sichern, sollen die Arbeitsschutzbehörden der Länder Betriebe häufiger kontrollieren.
  • Gesteigerte Aufzeichnungspflichten: Mit Ausnahme des Fleischerhandwerks müssen Arbeitgeber in der Fleischindustrie den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Belegschaft elektronisch aufzeichnen, damit die Behörden die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften wirksamer überprüfen können. Die Geldbußen sollen bei Verstößen auf 30.000,- € erhöht werden.

Mehr zum Thema:
Für den auf den Webseiten des BMAS veröffentlichten Gesetzentwurf im Volltext klicken Sie bitte hier (PDF-Datei - 54 Seiten).

Bundesregierung PM vom 29.7.2020
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