06.05.2013

Bundesrat fordert fairere Arbeitsbedingungen

Der Bundesrat hat die Bundesregierung und den Bundestag in einer Entschließung vom 3.5.2013 zu einer faireren Arbeitspolitik aufgefordert (BR-Drs. 343/13). Die Länderkammer will damit insbesondere die weitere Ausbreitung des Niedriglohnsektors stoppen. Um dieses Ziel zu erreichen, sei ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn i.H.v. mindestens 8,50 Euro brutto einzuführen und in der Leiharbeit der Equal-Pay-Grundsatz sicherzustellen. Zudem sei die Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch Schein-Werkverträge zu verhindern, so der Bundesrat.

Alle Forderungen des Bundesrats im Überblick:
  • Mindestlohn: Einführung eines flächendeckenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns i.H.v. mindestens 8,50 Euro brutto (hierzu gibt es bereits einen Bundesratsbeschluss vom 1.3.2013 - BR-Drs. 136/13).
  • Equal-Pay: Nur noch für eine kurze Einarbeitungszeit soll durch Tarifvertrag vom Equal-Pay-Grundsatz abgewichen werden dürfen. Nach ihrer Einarbeitung sollen Leiharbeitnehmer daher ausnahmslos genauso bezahlt werden wie die mit ihnen vergleichbaren Stammarbeitnehmer des Entleihers.
  • (Schein-)Werkverträge: Die Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch (Schein-)Werkverträge soll verhindert werden.
  • Befristungen: Die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung gem. § 14 Abs. 2 TzBfG soll abgeschafft werden mit dem Ziel der Verringerung befristeter Beschäftigungsverhältnisse. Im Übrigen soll familienbedingte Teilzeitbeschäftigung befristet werden können und ein Rückkehranspruch auf Vollzeit bzw. die ursprüngliche Arbeitszeit eingeführt werden.
  • Entgeltdiskriminierung: Die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen soll hergestellt werden.
  • Psychische Belastungen: Es soll eine Rechtsverordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit erlassen werden (s. hierzu auch den Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit vom 3.5.2013, BR-Drs. 315/13 [PDF-Datei]).
  • Mini-Jobs: Hier sollten Fehlanreize beseitigt und die Arbeitnehmerrechte besser durchgesetzt werden. Obwohl Mini-Jobber formal allen anderen Arbeitnehmern gleichgestellt sind, sieht der Bundesrat in der Praxis zahlreiche Ungleichbehandlungen: So erhielten 43 Prozent der geringfügig Beschäftigten kein Entgelt an Feiertagen, 41 Prozent keinen bezahlten Urlaub und 39 Prozent keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Praktikanten: Der Missbrauch von Praktikantenverträgen soll unterbunden werden.
  • Kurzarbeitergeld: Die Regelungen zum  erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld sollen wiedereingeführt werden.

Linkhinweis:
Für die auf den Webseiten des Bundesrats veröffentlichte Entschließung vom 3.5.2013 im Volltext klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

Bundesrat PM Nr. 106/13 vom 3.5.2013
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