30.03.2020

Bundesrat stimmt dem Sozialschutz-Paket zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise zu

Der Bundesrat hat am 27.3.2020 dem Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) zugestimmt, das die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abfedern soll.

Das Sozialschutz-Paket sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:
  • Erleichterungen für Selbständige, Ältere und Erwerbsgeminderte: Von der Krise betroffene Kleinunternehmer und sog. Solo-Selbständige erhalten einen leichteren Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Hierfür wird die Vermögensprüfung ausgesetzt. Außerdem gelten die tatsächlichen Aufwendungen für Mieten automatisch als angemessen. Diese Erleichterungen greifen auch bei älteren Menschen, Erwerbsgeminderten und nicht erwerbsfähigen Menschen. Sie gelten vom 1.3.2020 bis zum 30.6.2020; die Bundesregierung kann sie ggf. per Verordnung bis zum 31.12.2020 verlängern.
  • Erleichterter Zugang zum Kindergeld: Da sich bei vielen Familien das Einkommen aktuell durch Kurzarbeit, Arbeitslosengeld oder geringere Einnahmen reduziert, erhalten auch sie Unterstützung. Hierfür wird der Kinderzuschlag vorübergehend geändert: Für den Anspruch ist ausnahmsweise nur das Einkommen im letzten Monat vor der An-tragstellung maßgeblich. Das Vermögen bleibt bei der Prüfung völlig unberücksichtigt. Außerdem können diejenigen Familien, die zuletzt den höchstmöglichen Gesamtkinderzuschlag erhalten haben, einmalig für sechs Monate Verlängerung beantragen, ohne dass eine erneute Einkommensprüfung stattfindet.
  • Anreize zur Aufnahme systemrelevanter Beschäftigungen: Um für ausreichend Arbeitskräfte in systemrelevanten Bereichen wie dem Gesundheitssystem oder der Landwirtschaft zu sorgen, schafft das Gesetz für Bezieher von Kurzarbeitergeld Anreize, in ihrer arbeitsfreien Zeit vorübergehend eine Tätigkeit im systemrelevanten Bereich auf-zunehmen.
  • Ausnahme von geltenden Arbeitszeiten: Es werden bundeseinheitliche Ausnahmen von den Arbeitszeitvorschriften ermöglicht, um si-cherzustellen, dass während der Pandemie insbesondere das Gesundheitswesen, die Daseinsvorsorge, aber auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten werden.
  • Hinzuverdienst für Rentnerinnen und Rentner: Rentnern wird die Weiterarbeit oder die Wiederaufnahme einer Beschäftigung erleich-tert. Sie können deshalb im Jahr 2020 statt bisher 6.300,- € 44.590 € hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird.
Bundesrat PM v. 27.3.2020
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