20.09.2012

Bundesregierung beschließt Anhebung von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

Die Sozialhilfe, die Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung und das Arbeitslosengeld II sollen zum 1.1.2013 erhöht werden. Dies sieht ein Verordnungsentwurf vor, den die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Die Regelbedarfe erhöhen sich danach um 2,26 Prozent. Für einen alleinstehenden Erwachsenen bedeutet dies eine Erhöhung der Leistungen um acht Euro monatlich. Der Entwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Die neuen Regelbedarfe im Überblick:
  • Alleinlebende (Regelbedarfsstufe 1): 382 Euro (plus acht Euro)
  • Paare/Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2): 345 Euro (plus acht Euro)
  • Erwachsene im Haushalt anderer (Regelbedarfsstufe 3): 306 Euro (plus sieben Euro)
  • Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren (Regelbedarfsstufe 4): 289 Euro (plus zwei Euro)
  • Kinder von sechs bis unter 14 Jahren: 255 Euro (plus vier Euro)
  • Kinder von null bis sechs Jahren: 224 Euro (plus fünf Euro)

Der Hintergrund:
Der Verordnungsentwurf sieht erstmals eine Erhöhung der Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche vor. Diese waren seit dem Inkrafttreten der neuen Regelbedarfsermittlung zum 1.1.2011 nicht angepasst worden.

Die Bundesregierung überprüft die Regelsätze jährlich und schreibt sie fort; die Einzelheiten sind im SGB II und SGB XII geregelt. Die Anpassung errechnet sich aus einem Misch-Index, der sich zu 70 Prozent an der Preisentwicklung für regelsatzbetreffende Güter und Dienstleistungen orientiert und zu 30 Prozent an der Nettolohnentwicklung. Maßgeblich für die aktuelle Anpassungsentscheidung war der Zeitraum von Juli 2011 bis Juni 2012 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres.

Bundesregierung PM vom 19.9.2012
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