26.02.2014

Bundesregierung beschließt Aufnahme der Fleischverarbeitungsbranche in das AEntG

Die Fleischverarbeitungsbranche soll nach dem Willen der Bundesregierung unverzüglich in den Branchenkatalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) aufgenommen werden. Dies sieht ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des AEntG vor. Die genauen Mindestarbeitsbedingungen werden in einer konkretisierenden Rechtsverordnung festgesetzt.

Die Bundesregierung reagiert mit der Gesetzesinitiative auf den Umstand, dass in der Fleischbranche in den letzten Jahren die Zahl der vorübergehend nach Deutschland entsandten ausländischen Arbeitnehmer gestiegen ist. Dadurch seien vor allem die Entgelte unter Druck geraten, so die Bundesregierung. Mit der Aufnahme der Branche in das AEntG solle nun sichergestellt werden, dass der Branchenmindestlohn auch für nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer gelte.

Der Hintergrund:
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V. (ANG) haben sich kürzlich auf einen Mindestlohntarifvertrag für die deutsche Fleischwirtschaft geeinigt. Danach gilt ab dem 1.7.2014 erstmals eine Lohnuntergrenze für die rund 80.000 Beschäftigten der Branche. Der Mindeststundenlohn beträgt zunächst 7,75 Euro und steigt bis Dezember 2016 auf 8,75 Euro.

Mit der Aufnahme der Fleischverarbeitung in den Branchenkatalog des AEntG wird die Basis geschaffen, diesen neuen Mindestlohntarifvertrag für auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Branche zu erstrecken.

Bundesregierung PM vom 26.2.2014
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