27.03.2014

Bundesregierung beschließt Senkung des Krankenversicherungsbeitrags

Am 26.3.2014 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Dieser sieht eine Senkung des Beitragssatzes für die gesetzliche Krankenversicherung auf 14,6 Prozent und eine Festschreibung des Arbeitgeberanteils auf 7,3 Prozent vor. Außerdem sollen die pauschalen Zusatzbeiträge abgeschafft werden.

Die geplanten Neuregelungen im Überblick
  • Änderung der Zusatzbeiträge: Die bisher pauschalen Zusatzbeiträge und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich sollen abgeschafft und stattdessen einkommensabhängige Beiträge eingeführt werden. Diese können von Kasse zu Kasse unterschiedlich ausfallen und sollen so einen ausgewogeneren Wettbewerb antreiben.
  • Senkung des Beitragssatzes: Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung soll auf 14,6 Prozent gesenkt werden, wobei sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesen Beitrag hälftig teilen. Der Arbeitgeberanteil soll allerdings bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben werden.
  • Prämien: Zukünftig sollen bei finanziellen Überschüssen keine Prämien mehr an Mitglieder ausgezahlt werden. Diese sollen stattdessen durch niedrigere Beiträge entlastet werden.
  • Pauschalbeitrag für ALG II-Empfänger: Für Empfänger von Arbeitslosengeld II soll ein pauschaler Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag eingeführt werden. Sie sollen zudem einen einheitlichen Versicherungsstatus erhalten. Die Familienversicherung wird nicht mehr vorrangig gelten, was zu einer Senkung des Verwaltungsaufwand führen soll.
  • Qualitätsinstitut: Durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen soll ein "Institut der Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen" gegründet werden, welches die Versorgungsqualität anschaulich dokumentieren soll. Patienten sollen so Krankenhäuser und deren stationäre Versorgung besser miteinander vergleichen können.
  • Inkrafttreten: Die Neuregelungen sollen zum 1.1.2015 wirksam werden.

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Ausführliche Informationen zu dem Gesetzesvorhaben nebst Materialien finden Sie im AuS-Portal. Für den auf den Webseiten des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlichten Gesetzesentwurf klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

Bundesregierung PM vom 26.3.2014
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