06.02.2015

Bundesregierung plant kein Verbandsklagerecht zum Mindestlohn

Die Bundesregierung plant nicht, ein Verbandsklagerecht zur Durchsetzung von Mindestlohnansprüchen einzuführen. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Sie begründet dies damit, dass das deutsche Rechtsschutzsystem durch den Grundsatz des Individualrechtsschutzes geprägt sei.

Aus der Antwort der Bundesregierung geht weiter hervor, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) die Zahl der Meldungen über nicht gezahlte Mindestlöhne nicht separat erheben wird. Hinweise zu nicht gezahlten Mindestlöhnen würden sich regelmäßig nicht von Hinweisen zu anderen Formen von Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung unterscheiden.

Des Weiteren hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass über ihre Mindestlohn-Hotline in den ersten zwei Januarwochen in 2015 insgesamt 5.325 Informations- und Beratungsgespräche geführt wurden; im Dezember 2014 waren es 6.586 Gespräche.

Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten des Bundestags veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 18/3824) im Volltext klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

Bundestag PM v. 4.2.2015
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