20.12.2013

Das ändert sich 2014 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Mindestlöhne

Für elf Branchen gibt es inzwischen allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Erhöhungen treten zum 1.1.2014 in der Branche des Elektrohandwerks, in der Aus- und Weiterbildungsbranche, im Baugewerbe und in der Gebäudereiniger-Branche in Kraft.

Die geänderten Mindestlöhne im Überblick:
  • Elektrohandwerk: Ab dem 1.1.2014 erhalten die Beschäftigten in den alten Bundesländern 10 €/Stunde und in den neuen Bundesländern und Berlin 9,10 €/Stunde. In einer zweiten Stufe steigt der Mindestlohn dann zum 1.1.2015 in den alten Ländern auf 10,10 €/Stunde und in den neuen Bundesländern und Berlin auf 9,35 €/Stunde.
  • Aus- und Weiterbildung: Der Mindeststundenlohn beträgt zum 1.1.2014 in Westdeutschland und Berlin 13 €/Stunde und in Ostdeutschland 11,65 €/Stunde. Zum 1.1.2015 steigt er erneut - und zwar auf 13,35 €/Stunde im Westen und 12,50 €/Stunde im Osten. Zudem wird der jährliche Urlaubsanspruch von 26 auf 29 Tage erhöht.
  • Baugewerbe: Der Mindestlohn beträgt ab Januar 2014 in den alten Bundesländern je nach Lohngruppe zwischen 11,10 € und 13,95 €/Stunde; in Berlin liegt er zwischen 11,10 € und 13,80 €/Stunde. In den neuen Bundesländern beläuft sich der Mindestlohn zum 1.1.2014 einheitlich auf 10,50 €/Stunde.
  • Gebäudereinigung: Ab dem 1.1.2014 beträgt der Mindestlohn in der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) 9,31 €/Stunde im Westen und 7,96 €/Stunde im Osten. Ab 1.1.2015 steigt er weiter auf 9,55 €/Stunde im Westen und 8,21 €/Stunde im Osten. In der Glasreinigung (Lohngruppe 6) beträgt der Mindestlohn ab dem 1.1.2014 12,33 €/Stunde im Westen und 10,31 €/Stunde im Osten. Ab 2015 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 12,65 €/Stunde im Westen und 10,63 €/Stunde im Osten.

Übersicht über alle Mindestlöhne:
Für eine auf den Webseiten der Bundesregierung veröffentlichte Übersicht über alle derzeit geltenden allgemeinverbindlichen Mindestlöhne klicken Sie bitte hier.

BMAS PM vom 19.12.2013
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