23.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht

Auf die Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf das Arbeitszeiturteil des EuGH (EuGH, Urt. v. 14.5.2019 - C-55/18, ArbRB 2019, 162 [Marquardt],) wartet die Fachwelt zwar noch vergeblich. Auch die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen bei der sachgrundlosen Befristung ist noch nicht in Sicht. Andere Neuerungen werden aber zum 1.1.2020 oder in absehbarer Zeit in Kraft treten. Wir haben alles Wichtige für Sie zusammengefasst:

ArbRB-Redaktion
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