27.12.2021

Das ändert sich 2022 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 13: Sozialversicherungsrechengrößen, Künstlersozialversicherung und Sachbezugswerte

Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2022 wurden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß wie folgt angepasst:

  • Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung: 7.050 Euro/Monat bzw. 84.600 Euro/Jahr (West) und 6.750 Euro/Monat bzw. 81.000 Euro/Jahr (Ost);
  • Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung: 8.650 Euro/Monat bzw. 103.800 Euro/Jahr (West) und 8.350 Euro/Monat bzw. 100.200 Euro/Jahr (Ost);
  • Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung: 7.050 Euro/Monat bzw. 84.600 Euro/Jahr (West) und 6.750 Euro/Monat bzw. 81.000 Euro/Jahr (Ost);
  • Versicherungspflichtgrenze Kranken- u. Pflegeversicherung: 5.362,50/Monat bzw. 64.350 Euro/Jahr (einheitlich in West und Ost);
  • Beitragsbemessungsgrenze Kranken- u. Pflegeversicherung: 4.837,50 Euro/Monat bzw. 58.050 Euro/Jahr (einheitlich in West und Ost);
  • Bezugsgröße in der Sozialversicherung: 3.290 Euro/Monat bzw. 39.480 Euro/Jahr (West) und 3.150 Euro/Monat bzw. 37.800 Euro/Jahr (Ost);
  • vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung: 38.901 Euro;

a) Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung
Der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 83,70 Euro.

b) Künstlersozialversicherung
Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe bleibt stabil und beträgt damit weiterhin 4,2 Prozent. Darüber hinaus bleibt die jährliche Mindesteinkommensgrenze im Künstlersozialversicherungsgesetz (3.900 Euro) für Versicherte auch für das Jahr 2022 wegen der Belastungen durch die Corona-Pandemie ausgesetzt. Zudem wurde die vorübergehende Erhöhung der Verdienstgrenze für zusätzliche nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten von 450 auf 1.300 Euro im Monat ebenfalls um ein Jahr bis zum Jahresende 2022 verlängert.

c) Alterssicherung der Landwirte
Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte wird für das Kalenderjahr 2022 monatlich 270 Euro (West) bzw. 260 Euro (Ost) betragen.

d) Faktor F 2022 im Übergangsbereich
Der Faktor F für Beschäftigte im Übergangsbereich, mit einem Entgelt zwischen 450,01 Euro bis 1.300,00 Euro im Monat, beläuft sich ab dem 1.1.2022 auf 0,7509.

e) Sachbezugswerte 2022
Der Wert für Verpflegung steigt 2022 von 263 Euro auf 270 Euro (Frühstück auf 56 Euro, Mittag- und Abendessen auf jeweils 107 Euro). Der Wert für Mieten und Unterkunft erhöht sich um 1,7 Prozent von 237 Euro auf 241 Euro.

BMAS PM v. 15.12.2021
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