27.12.2021

Das ändert sich 2022 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 14: Die Betriebsratswahlen 2022

Bereits am 18.6.2021 bzw. 15.10.2021 sind die Betriebsratswahl betreffende Änderungen im BetrVG (durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz) bzw. in der Wahlordnung (WO) in Kraft getreten. Diese sind bei den nächsten regulären Betriebsratswahlen im kommenden Frühjahr zu beachten. Gewählt wird in der Zeit vom 1.3. bis zum 31.5.2022 in allen betriebsratsfähigen Betrieben, in denen ein Wahlvorstand aufgestellt wird, der die Betriebsratswahl wirksam einleitet.

Weiterführende Informationen zum Thema aus dem ArbRB und dem Aktionsmodul Arbeitsrecht (hier geht`s zum Gratis-Test):

a) Beiträge und Aufsätze

  • Verordnung zur Änderung der Wahlordnung in Kraft getreten, ArbRB 2021, 325
  • Preis, Betriebsratswahl 2022 - Es gibt viel zu tun ...!, ArbRB 2021, R3
  • Schipp/Baumgarth, Neue Regeln für die Betriebsratswahlen 2022 - Über die Auswirkungen der Änderungen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes sowie der Wahlordnung und der aktuellen Rechtsprechung auf die anstehende Betriebsratswahl, ArbRB 2021, 340
  • Markowski, Einstweiliger Rechtsschutz bei der Betriebsratswahl - Was zu beachten ist, wenn es schnell gehen muss, ArbRB 2021, 343
  • Windeln/de Kruijff, Sonderkündigungsschutz im Umfeld der Betriebsratswahl 2022 - Was gilt für den Wahlvorstand, Wahlbewerber und Wahlinitiatoren? Welche Veränderungen ergeben sich durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und welche Missbrauchsgefahren bestehen?, ArbRB 2021, 347
  • Oberthür, Die digitale Betriebsratssitzung - Unter welchen Voraussetzungen kann der Betriebsrat per Videokonferenz, Telefonkonferenz oder hybrid tagen?, ArbRB 2021, 350
  • Niklas, Die Errichtung von Konzernbetriebsräten - Ein Überblick über die Grundvoraussetzungen und die aktuelle Rechtsprechung, ArbRB 2021, 353
  • Gaul/Kaule, Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz - Mehr Schein als Sein, ArbRB 2021, 176

b) Rechtsprechung

  • BAG, Beschl. v. 30.6.2021 - 7 ABR 24/20: Keine Nichtigkeit der Betriebsratswahl wegen fehlerhafter Wählerliste, ArbRB 2021, 370 (Esser)
  • BAG, Beschl. v. 26.5.2021 - 7 ABR 17/20: Zuständigkeit des Betriebsrats für Arbeitnehmer in Matrixstrukturen, ArbRB 2021, 335 (Esser)
  • BAG, Beschl. v. 28.4.2021 - 7 ABR 10/20: Wahlausschreiben für Betriebsratswahl - Einreichungsfrist für Wahlvorschläge, ArbRB 2021, 271 (Windeln)
  • BAG, Beschl. v. 24.3.2021 - 7 ABR 16/20: Belegschaftsbeschluss zur Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats, ArbRB 2021, 302 (Markowski)
  • BAG, Beschl. v. 24.2.2021 - 7 ABR 38/19: Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Verstoß gegen die Öffentlichkeit der Stimmauszählung, ArbRB 2021, 205 (Grimm)
  • BAG, Beschl. v. 16.9.2020 - 7 ABR 30/19: Anfechtung der Betriebsratswahl - Fehlerhafte Gestaltung der Stimmzettel, ArbRB 2021, 9 (Grimm)
  • Hessisches LAG, Beschl. v. 2.8.2021 - 16 TaBV 7/21: Betriebsratswahl - Zuordnung weit entfernter Kleinstbetriebe zum Hauptbetrieb, ArbRB 2021, 338 (Mues)
  • ArbG Weiden, Beschl. v. 18.12.2020 - 3 BVGa 2/20: Vorbereitung einer Betriebsratswahl in Pandemiezeiten - Ladungsfehler, ArbRB 2021, 143 (Markowski)
ArbRB-Redaktion v. 27.12.2021
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