22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Allgemeinverbindliche Mindestlöhne

Inzwischen gelten in 18 Branchen Mindestlöhne, die die Bundesregierung nach dem AEntG, AÜG oder TVG für allgemeinverbindlich erklärt hat. Die meisten dieser Branchenmindestlöhne liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Zum 1.1.2016 steigen die Mindestlöhne in vielen Branchen. Zudem treten mit Beginn des neuen Jahres neue Mindestlohnverordnungen für Dachdecker sowie für die Aus- und Weiterbildungsbranche in Kraft.

Die neue Mindestlohnverordnung für Dachdecker im Überblick:
  • Persönlicher Anwendungsbereich: Der Mindestlohn gilt erstmals auch für Dachdecker, die in Betrieben anderer Baubranchen arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt.
  • Mindeststundenlohn zum 1.1.2016: 12,05 Euro.
  • Mindeststundenlohn zum 1.1.2017: 12,25 Euro.
  • Laufzeit: zwei Jahre.

Die neue Mindestlohnverordnung für die Aus- und Weiterbildungsbranche im Überblick:

  • Mindeststundenlohn zum 1.1.2016: 14 Euro (West) und 13,50 Euro (Ost).
  • Mindeststundenlohn zum 1.1.2017: 14,60 Euro (bundesweit).
  • Jährlicher Urlaubsanspruch: mindestens 29 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche.
  • Laufzeit: zwei Jahre.

Linkhinweis:
Für eine auf den Webseiten der Bundesregierung veröffentlichte Übersicht über alle aktuell geltenden Mindestlöhne (Stand: 1.12.2015) klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

BMAS online
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