23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.1.2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Das hat das Bundeskabinett am 26.10.2016 im Rahmen seiner Zustimmung zur Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Es folgt damit dem Beschluss der Mindestlohnkommission. Diese entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns, das nächste Mal also 2018 über eine Anpassung zum 1.1.2019.

Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn
Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gehen bis zum 31.12.2017 abweichende tarifvertragliche Regelungen unter bestimmten Voraussetzungen dem Mindestlohn vor. Das gilt aktuell für die Fleischwirtschaft, die Land- und Forstwirtschaft, die Gartenbau-Branche, die ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie sowie für Großwäschereien. Ab dem 1.1.2017 müssen diese Tarifverträge aber mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro vorsehen. Für Zeitungszusteller gilt ab dem 1.1.2017 ebenfalls ein Mindestlohn von 8,50 Euro. Ab 2018 gelten dann keine Ausnahmen mehr.

Änderung der Mindestlohnmeldeverordnung
Arbeitgeber mit Sitz im Ausland müssen Meldungen nach § 16 Abs. 1 MiLoG und § 18 Abs.1 AEntG sowie die Versicherung nach § 16 Abs. 2 MiLoG und § 18 Abs. 2 AEntG ab dem 1.1.2017 grds. elektronisch übermitteln. Das sieht die Verordnung zur Änderung der Mindestlohnmeldeverordnung vom 31.10.2016 vor. Es gibt allerdings eine Übergangsfrist bis zum 30.6.2017, innerhalb derer für die Meldung weiterhin der von der Zollverwaltung hierfür bisher vorgesehene Vordruck verwendet werden kann.

Das elektronische Meldeverfahren gilt entsprechend für Entleiher bei Meldungen nach § 16 Abs. 3 MiLoG, § 18 Abs. 3 AÜG und § 17b Abs. 1 AÜG und bei der Versicherung nach § 16 Abs. 4 MiLoG, § 18 Abs. 4 AEntG und § 17b Abs. 2 AÜG. Die elektronische Meldung erfolgt über ein Internetportal der Zollverwaltung (www.meldeportal-mindestlohn.de). Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage der Zollverwaltung.

Allgemeinverbindliche Mindestlöhne
In derzeit 16 Branchen gelten Mindestlöhne, die die Bundesregierung gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder Tarifvertragsgesetz (TVG) für allgemeinverbindlich erklärt hat. Eine Übersicht der Bundesregierung über alle allgemeinverbindlichen Mindestlöhne (Stand: Oktober 2016) finden Sie hier (PDF-Datei - 4 Seiten).

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