22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Höhere Leistungen für ALG-II- und Sozialgeld-Bezieher

Ab dem 1.1.2016 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und in der Sozialhilfe. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 404 Euro.

Die Höhe der Regelbedarfsstufen ab dem 1.1.2016 im Einzelnen:
  • Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte): 404 Euro
  • Regelbedarfsstufe 2 (jeweils für zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Partner): 364 Euro
  • Regelbedarfsstufe 3 (erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen): 324 Euro
  • Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre): 306 Euro
  • Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von 6 bis unter 14 Jahre): 270 Euro
  • Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis unter 6 Jahre): 237 Euro
BMAS PM vom 17.12.2015
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