24.09.2014

Der Pflegemindestlohn steigt schrittweise bis 2017

Der Mindestlohn für Beschäftigte in der Pflege steigt in den kommenden Jahren in mehreren Schritten. Er soll ab dem 1.1.2015 im Westen 9,40 € pro Stunde und im Osten 8,65 € pro Stunde betragen. Hierauf hat sich die Pflegekommission am 4.9.2014 geeinigt. Vereinbart wurde zudem, den Kreis derer, für die der Pflegemindestlohn gilt, ab dem 1.10.2015 auszuweiten. Dann soll der Mindestlohn zusätzlich auch für in Pflegebetrieben beschäftigte Betreuungskräfte von dementen Personen, Alltagsbegleiter sowie Assistenzkräfte gelten.

Die geplanten Erhöhungsschritte im Westen im Überblick:
  • ab dem Inkrafttreten (frühestens 1.1.2015): 9,40 Euro (plus 4,4 Prozent)
  • ab 1.1.2016: 9,75 Euro (plus 3,7 Prozent)
  • ab 1.1.2017: 10,20 Euro (plus 4,6 Prozent)

Die geplanten Erhöhungsschritte im Osten im Überblick:

  • ab dem Inkrafttreten (frühestens 1.1.2015): 8,65 Euro (plus 8,1 Prozent)
  • ab 1.1.2016: 9,00 Euro (plus 4,1 Prozent)
  • ab 1.1.2017: 9,50 Euro (plus 5,6 Prozent)

Wichtig! Der spezielle Pflegemindestlohn gilt nicht für Privathaushalte. Hier wird vielmehr ab dem 1.1.2015 der allgemeine gesetzliche Mindestlohn greifen. Dieser ergänzt den besonderen Mindestlohn im Bereich der ambulanten, teilstationären oder stationären Pflege.

Weitere Schritte und Hintergrund:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird nun eine entsprechende Verordnung zum neuen Pflegemindestlohn erlassen.

Der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreter der privaten, öffentlich-rechtlichen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sind paritätisch vertreten.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.9.2014
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