05.09.2023

Dr. Sandra Wullenkord und Dr. Christoph Betz neue Richter am BAG

Der Bundespräsident hat die Richterin am Arbeitsgericht Dr. Sandra Wullenkord und den Richter am Arbeitsgericht Dr. Christoph Betz mit Wirkung vom 1. September 2023 zu Richtern am Bundesarbeitsgericht ernannt.

Frau Dr. Wullenkord, geboren 1986 in Bielefeld, wurde im Jahr 2014 promoviert. 2015 legte sie in Düsseldorf die Zweite juristische Staatsprüfung ab und trat im Februar 2016 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Dort war sie bei den Arbeitsgerichten Paderborn, Bielefeld und Hamm eingesetzt. Frau Dr. Wullenkord war von Juni 2019 bis August 2021 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Seit September 2021 war sie wieder am Arbeitsgericht Paderborn tätig.

Das Präsidium hat Frau Dr. Wullenkord dem Siebten Senat zugeteilt. Der Siebte Senat ist im Wesentlichen zuständig für das Befristungsrecht sowie das formelle Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht.

 

Herr Dr. Christoph Betz, geboren 1978 in Regensburg, legte die Zweite juristische Staatsprüfung 2006 in Regensburg ab. Nach einer Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt und seiner Promotion im Jahr 2007 trat er als Referent beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeits- und Sozialordnung, Familie und Frauen in den Dienst des Freistaats Bayern. Ab Februar 2009 war er als Richter dem Arbeitsgericht Regensburg zugewiesen und von Februar bis März 2009 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet.

Zum 1. August 2010 wurde Herr Dr. Betz zum Richter am Arbeitsgericht beim Arbeitsgericht Regensburg ernannt. Von September 2019 bis August 2021 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Er wurde von Januar bis März 2023 beim Landesarbeitsgericht München erprobt.

Das Präsidium hat Herrn Dr. Betz dem Vierten Senat zugeteilt. Der Vierte Senat ist vor allem zuständig für das Tarifvertragsrecht und für Streitigkeiten über Eingruppierungen.
 

BAG PM Nr. 36 und 37 vom 1.9.2023
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