09.11.2017

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt 2018 auf 1,0 Prozent

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sinkt 2018 gegenüber 2017 um 0,1 Prozent auf 1,0 Prozent. Das hat das Bundesministerium mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 26.10.2017 bekannt gegeben.

Wie hoch der individuelle Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkasse ist, wird durch die jeweilige Krankenkasse selbst festgelegt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag stellt jedoch einen wichtigen Gradmesser für die Haushaltsplanungen und individuellen Beitragsentscheiden der Krankenkasse dar.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag berechnet sich aus der Differenz zwischen den prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das kommende Jahr. Für das Jahr 2018 geht der Schätzerkreis von Einnahmen i.H.v. 222,24 Milliarden Euro und Ausgaben i.H.v. 236, 15 Milliarden Euro aus. Daher ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2018 vom Bundesgesundheitsministerium auf 1,0 Prozent festgesetzt worden.


Hintergrund:
Der Schätzerkreis hat die Aufgabe, auf Grundlage der amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung, die Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben und der Zahl der Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung des laufenden Jahres zu bewerten und eine Prognose über die Entwicklung im kommenden Jahr zu treffen. Nach Auswertung dieser Prognose legt das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitrag fest und gibt ihn jeweils bis zum 1.11. eines jeden Jahres bekannt.

Der Schätzerkreis besteht aus Fachleuten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesversicherungsamts und des GKV-Spitzenverbands.

Linkhinweis:
Für die auf den Webseiten des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlichte Pressemitteilung klicken Sie bitte hier.

Bundesgesundheitsministerium PM vom 26.10.2017
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