06.03.2018

Einigung auf Reform der Entsenderichtlinie

Das Europäische Parlament, der Rat und die EU-Kommission haben sich am 1.3.2018 auf die Überarbeitung der Entsenderichtlinie geeinigt. Kernpunkt der Neuregelung ist der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Zudem sieht neue Entsenderichtlinie ein höheres Maß an Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor. Zur Umsetzung bedarf es noch sowohl der Zustimmung des EU-Parlaments als auch der der Mitgliedstaaten.

Inhaltliche Regelungen
Zukünftig sollen entsandte Arbeitnehmer vom ersten Tag an den gleichen Lohn erhalten wie heimische Arbeitnehmer. Dazu gehören auch Zulagen, wie z.B. Risikozuschläge, Weihnachts- oder Schlechtwettergeld. Nur die Sozialbeiträge sollen nicht angeglichen werden, sondern die des Heimatlandes weiterhin Anwendung finden. Kosten für die Unterkunft vor Ort sollen nicht mehr vom Lohn abgezogen werden dürfen. Als Grundlage für die Lohnbestimmung sollen gesetzliche Regelungen wie der Mindestlohn oder für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge dienen. Zudem soll die Dauer der Entsendung auf 18 Monate beschränkt werden.

Umsetzung der vorläufigen Einigung
Bislang ist die Einigung nur vorläufig, da sie noch ausformuliert werden muss. Dies soll in den kommenden Wochen passieren. Anschließend müssen das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten ihre Zustimmung geben und jeder einzelne Mitgliedstaat muss die Richtlinie in nationale Gesetze überführen. Die Reform soll zwei Jahre nach ihrer Verabschiedung in Kraft treten. Von der Reform ausgenommen bleibt der Verkehrssektor, also Lkw-Fahrer.

Einfache Handhabung der neuen Regelungen gefordert
Insbesondere die Plicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer bei jeder Dienstreise ins Ausland nachweislich in das Lohnsystem des Ziellandes einordnen zu müssen, stößt aufgrund der fehlenden Praktikabilität bei deutschen Unternehmen auf Kritik. Zudem fordern einige eine einfache Kontrollierbarkeit der neuen Regelungen.

Der Hintergrund:
Die Kommission hatte den Vorschlag zur Änderung der Entsenderichtlinie von 1996 am 8.3.2016 vorgelegt. Der Vorschlag ergänzt die Richtlinie zur Durchsetzung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern von 2014, mit der neue Instrumente zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den für die Entsendung zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eingeführt wurden. Ziel ist es, gerechte Entlohnungs- und gleiche Wettbewerbsbedingungen für entsendende wie lokale Unternehmen mit entsandten Arbeitnehmern zu gewährleisten.
Deutschland ist eines der Hauptzielländer der rd. 2 Mio. entsandten Arbeitnehmer in der EU. 2016 waren es rd. 440.000 Personen. Zuletzt haben deutsche Unternehmen aber auch rd. 250.000 Arbeitnehmer ins EU-Ausland entsandt.

Linkhinweis:
Für die auf den Webseiten der Europäischen Kommission veröffentlichte Pressemitteilung klicken Sie bitte hier.

EU-Kommission PM vom 1.3.2018 u. FAZ vom 2.3.2018
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