17.08.2015

Erleichterungen bei der Mindestlohndokumentation in Kraft getreten

Zum 1.8.2015 ist die Neufassung der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV) in Kraft getreten. Die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) entfällt danach nicht erst ab einem Monatseinkommen von 2.958 Euro brutto, sondern bereits dann, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000 € brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten zwölf Monate nachweislich gezahlt wurde.

Im Übrigen regelt jetzt § 1 Abs. 2 MiLoDokV, dass die Aufzeichnungspflichten bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartnern, Kindern und Eltern des Arbeitgebers) nicht mehr anzuwenden sind.

App zur Übermittlung der Arbeitszeiten
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet neuerdings im Zusammengang mit den Aufzeichnungspflichten nach dem MiLoG eine kostenlose App zur Erfassung und Übermittlung von Arbeitszeiten mit dem Namen "einfach erfasst" an. Die App funktioniert wie folgt:

  • Der Arbeitnehmer lädt die App auf sein Handy und erfasst seine Arbeitszeit durch Drücken eines Start/Stop-Knopfes.
  • Pausenzeiten können durch Betätigung des Pausen-Knopfes manuell erfasst werden. Erfolgt dies nicht, wird am Ende des Arbeitstages die gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeit abgezogen.
  • Die App addiert die Arbeitszeiten und schickt sie unverschlüsselt an eine vom Arbeitnehmer eingetragene Mailadresse des Arbeitgebers.
  • Über eine Sortierregel im E-Mail-Programm kann der Arbeitgeber dann eine einfache und schnelle Ablage der E-Mails organisieren.
  • Bei Bedarf kann die Kontrollbehörde ohne weitere technische Ausrüstung diese Ablage einsehen.

Linkhinweise:

Für die auf den Webseiten des BMAS veröffentlichte MiLoDokV im Volltext klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

Die BMAS-App "einfach erfasst" kann im Google Play-Store und im Apple App Store heruntergeladen werden.

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