27.04.2017

Erneute Steigerung der Rentenbezüge

Wie bereits in den letzten sechs Jahren werden die Renten auch 2017 ansteigen. Ab dem 1.7.2017 erhalten Rentner in den neuen Bundesländern 3,59 Prozent und in den alten Bundesländern 1,9 Prozent mehr Rente. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett am 26.4.2017 auf den Weg gebracht.

Die aktuellen Werte
Der Rentenwert, der den Wert eines Rentenpunktes in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung darstellt, steigt in diesem Jahr in den alten Bundesländern von 30,45 Euro auf 31,03 Euro und in den neuen Bundesländern von 28,66 Euro auf 29,69 Euro.

Die Hintergründe
Die Rentenwert-Erhöhung erfolgt in alten und neuen Bundesländern nicht parallel. Hintergrund ist, dass die Rentenentwicklung der Lohnentwicklung folgt, welche in den beiden Gebieten unterschiedlich verläuft. Weitere Anhaltspunkte für die Anpassung der Altersbezüge sind der Nachhaltigkeitsfaktor, der das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenbeziehern abbildet, und der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung.
Insgesamt folgt aus der diesjährigen Erhöhung auch eine Annäherung der Rentenwerte von alten und neuen Bundesländern. Der Verhältniswert steigt von 94,1 Prozent auf 95,7 Prozent. Geplant ist, dass ab 2025 eine einheitliche Berechnung aller Renten in Deutschland erfolgen kann (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz).

Die Bundesregierung online
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