15.03.2018

EU-Kommission schlägt Einrichtung einer europäischen Arbeitsbehörde vor

Die EU-Kommission will den sozialen Schutz für Arbeitnehmer und Selbstständige in der EU fördern und hat zu diesem Zweck am 13.3.2018 die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde vorgeschlagen. Ferner hat sie eine Empfehlung für einen besseren Zugang von Arbeitnehmern und Selbstständigen zum Sozialschutz vorgelegt.

Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde
Die Europäische Arbeitsbehörde soll dazu beitragen, dass die Chancen der Freizügigkeit besser genutzt werden können und eine faire Arbeitskräftemobilität gewährleistet wird.
Sie hat drei Ziele:
  1. Bereitstellung von Informationen über Arbeits-, Ausbildungs-, Mobilitäts-, Einstellungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie über das Leben und Arbeiten in anderen Mitgliedstaaten (Rechte und Pflichten);
  2. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden bei grenzüberschreitenden Fällen;
  3. Vermittlung und Lösung bei grenzüberschreitenden Streitfällen.
    2019 soll die EU-Behörde nach Abschluss des nun zu erfolgenden ordentlichen EU-Gesetzgebungsverfahrens ihre Arbeit aufnehmen können.

Besserer Zugang zum Sozialschutz
Mit der von ihr vorgelegten Empfehlung möchte die EU-Kommission Arbeitnehmern und Selbstständigen zukünftig einen besseren Zugang zum Sozialschutz ermöglichen. Fast 40 Prozent der Beschäftigten sind nach Einschätzung der Kommission ohne unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag oder selbstständig tätig und damit sozial nicht immer gut abgesichert. Die Empfehlung sieht vor, formale Lücken bei der Absicherung zu schließen sowie Arbeitnehmern und Selbstständigen eine angemessene tatsächliche Absicherung anzubieten, damit diese Ansprüche geltend machen können. Zudem sollen die Betroffenen über ihre Sozialversicherungsansprüche und -verpflichtungen informiert werden. Der Rat wird nun diesen Vorschlag prüfen.

Überwachung der Einhaltung der sozialen Rechte
Die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte (Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen, Sozialschutz und soziale Inklusion) soll zukünftig jährlich überprüft werden. Dazu soll u.a. eine Analyse der ergriffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte stattfinden sowie technische Hilfe bereitgestellt werden.

Linkhinweis:
Für die auf den Webseiten der EU-Kommission veröffentlichte Pressemitteilung klicken Sie bitte hier.

EU-Kommission PM vom 13.3.2018
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