17.04.2013

EU-Parlament beschließt Begrenzung von Banker-Boni

Das EU-Parlament hat am 16.4.2013 ein Reformpakt zur Stärkung der Banken in der EU verabschiedet. Die Neuregelungen sehen u.a. eine Höchstgrenze für Banker-Boni in Höhe von einem Jahresgehalt bzw. maximal zwei Jahresgehältern vor. Das Reformpaket soll am 1.1.2014 in Kraft treten. Zuvor muss aber auch noch der EU-Ministerrat die Vorschriften formell verabschieden.

Die Banker-Boni-Regelung im Detail:
  • Grundsatz (max. ein Jahresgehalt): Der Bonus soll künftig nicht mehr höher als das Jahresgehalt des Bankangestellten sein, um spekulative Risiken einzuschränken.
  • Ausnahme (max. zwei Jahresgehälter): Der Bonus kann allerdings auf maximal die doppelte Summe des Jahresgehalts erhöht werden, wenn mindestens 66 % der Aktionäre zustimmen, vorausgesetzt dass mindestens die Hälfte der Aktien oder der entsprechenden Eigentumsrechte vertreten sind. Ist dies nicht der Fall, müssen 75 % der Aktionäre zustimmen.
  • Zurückstellungspflicht: Um Bankern einen Anreiz zur langfristigen Planung zu geben, müssen mindestens 25 % einer Vergütung, die 100 % des Jahresgehalts übersteigt, für mindestens fünf Jahre zurückgestellt werden.
Europa-Parlament PM vom 16.4.2013
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