10.10.2013

EU-Parlament billigt umstrittene neue Arbeitszeitregelung für Piloten

Die neuen Regeln zur einheitlichen Beschränkung von Flug- und Bereitschaftszeiten von Piloten und Flugbegleitern können 2016 in Kraft treten. Eine Initiative zur Rücknahme des Vorschlags hat am 9.10.2013 im Europäischen Parlament keine Mehrheit gefunden. Damit wird es künftig EU-weit einheitliche Arbeitszeitvorschriften für Piloten geben. Vorgesehen ist u.a. eine Nachtflugzeit von maximal elf Stunden.

Die Kernpunkte der Neuregelung im Überblick:
  • Die Nachtflugzeit wird auf maximal elf Stunden beschränkt. Bislang sind 45 Minuten mehr möglich.
  • Die jährlich zulässigen Gesamtflugzeiten werden um 300 auf 1.000 Stunden verkürzt.
  • Bereitschaftsdienste dürfen 16 Stunden nicht überschreiten, wenn sie einer Flugzeit unmittelbar vorausgehen.

Viel Kritik im Vorfeld
Pilotenvereinigungen und die Grünen im EU-Parlament haben die Änderungen im Vorfeld als unzureichend kritisiert. Ihrer Auffassung nach ist eine Verkürzung der Nachtflugzeit um 45 Minuten nicht ausreichend. Vertretbar seien höchstens zehn Stunden. Im Übrigen wird bemängelt, dass die Neuregelung nach Bereitschaftsdiensten von bis zu acht Stunden eine anschließende Flugzeit von 14 Stunden ermöglicht.

Das Verfahren
Die neuen Regeln werden im sog. Komitologieverfahren eingeführt, d.h. dass das Parlament gegen den Vorschlag der Kommission binnen drei Monaten Veto einlegen, den Gesetzestext aber nicht abändern kann.

EU-Parlament PM vom 9.10.2013
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