Fortschreibung der Regelbedarfe in der Sozialhilfe und beim Bürgergeld
Nach der vom BMAS im Einvernehmen mit dem BMF vorgelegten Fortschreibungs-Verordnung sollen Leistungsbezieher von Lebensunterhaltsleistungen nach SGB II (Grundsicherung) und SGB XII (Sozialhilfe) im Jahr 2026 Regelbedarfe in derselben Höhe wie in den Jahren 2024 und 2025 erhalten. Alleinstehende Erwachsene, die in einer Wohnung leben, erhalten damit in der Regelbedarfsstufe 1 weiterhin 563 € pro Monat. Für Paare, Kinder und Jugendliche oder Menschen in stationären Unterkünften gelten andere der jeweiligen Lebenssituation angepasste Regelbedarfe. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, vorgesehener Termin ist der 17.10.2025.
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BMAS PM vom 10.9.2025
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