23.04.2020

Höhere Mindestlöhne für Pflegekräfte ab Juli 2020

Die Bundesregierung hat am 22.4.2020 die Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche zur Kenntnis genommen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll die Verordnung kurzfristig erlassen.

So ist beabsichtigt, Mindestarbeitsbedingungen insbesondere in der Altenpflege zu verbessern, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern. Die 4. Pflegekommission hatte am 28.1.2020 einstimmig neue Mindestarbeitsbedingungen für die Pflegebranche empfohlen. Der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte soll in vier Schritten bis zum 30.4.2022 auf bundesweit einheitlich 12,55 € pro Stunde steigen. Ab Juli 2020 sollen Pflegehilfskräfte im Westen und in Berlin mindestens 11,60 € pro Stunde erhalten, im Osten 11,20 €. Für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung wird ein etwas höherer Mindestlohn erst 2021 eingeführt.

Die Verordnung macht diesen Beschluss für die Zeit ab Mai 2020 bis zum 30.4.2022 branchenweit verbindlich. Erstmalig werden dadurch nach der Art der Tätigkeit und der Qualifikation der Arbeitnehmer differenzierende Mindestentgelte festgesetzt. Dadurch sollen insbesondere Pflegefachkräfte und Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und entsprechenden Tätigkeit bessergestellt werden. Die Mindestentgelte in Ost und West werden bis zum 1.9.2021 sukzessive angeglichen. Darüber hinaus wird als Ausgleich für die anstrengende, oftmals kräftezehrende Tätigkeit in der Pflegebranche bezahlter Mehrurlaub eingeführt.
BMAS und des BMG
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