16.12.2013

Höhere Mindestlöhne im Elektrohandwerk beschlossen - Aktuelle Mindestlohnübersicht zum Download

Für die rund 230.000 Beschäftigten im Elektrohandwerk gelten ab dem 1.1.2014 höhere tarifliche Lohnuntergrenzen.

Die Löhne der Beschäftigten im Elektrohandwerk werden in zwei Stufen angehoben:
  • Ab dem 1.1.2014 beträgt der Mindestlohn in den alten Bundesländern 10,00 Euro pro Stunde und in den neuen Bundesländern und Berlin 9,10 Euro pro Stunde.
  • Zum 1.1.2015 steigt der Mindestlohn in den alten Ländern auf 10,10 Euro pro Stunde und in den neuen Bundesländern und Berlin auf 9,35 Euro pro Stunde.

Der Hintergrund:
Derzeit gibt es in elf Branchen mit insgesamt gut drei Millionen Beschäftigten bundesweit geltende Mindestlöhne, die die Tarifpartner ausgehandelt haben und die Bundesregierung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt hat.

Linkhinweis:
Für die auf den Webseiten der Bundesregierung veröffentlichte Übersicht über alle geltenden tariflichen Mindestlöhne (Stand: Dezember 2013) klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

Bundesregierung PM vom 13.12.2013
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