29.05.2017

Höherer Mindestlohn für Leiharbeitnehmer

Das Bundeskabinett hat eine Rechtsverordnung gebilligt, mit der der Ende 2016 von der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit und den Arbeitgeberverbänden in der Leiharbeit iGZ und BAP geschlossene Mindestlohn-Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird. Damit erhalten auch nicht tarifgebundene Leiharbeitnehmer einen höheren Mindestlohn. Dieser steigt in der niedrigsten Entgeltgruppe zunächst auf 9,23 Euro im Westen und 8,91 Euro im Osten. Es folgen weitere Erhöhungen. Der Abschluss hat eine Laufzeit von 36 Monaten und endet zum 31.12.2019.

Die neuen Mindestlöhne für Leiharbeitnehmer im Überblick:

Stufe 1 (1.3.2017):

  • 2,5 Prozent im Westen für alle Entgeltgruppen (Stundenlohn von 9,23 Euro bis 20,50 Euro)
  • 4,82 Prozent im Osten für die Entgeltgruppe 1 (Stundenlohn von 8,91 Euro)
  • 4,00 Prozent im Osten für Entgeltgruppen 2-9 (Stundenlohn von 9,01 Euro bis 18,75 Euro)

Stufe 2 zum (1.4.2018):

  • 2,8 Prozent im Westen für alle Entgeltgruppen (Stundenlohn von 9,49 Euro bis 21,07 Euro)
  • 4,00 Prozent im Osten für alle Entgeltgruppen (Stundenlohn von 9,27 Euro bis 19,50 Euro)

Stufe 3 (1.4.2019):

  • 3,20 Prozent im Westen für die Entgeltgruppen 1 und 2 (Stundenlohn von 9,79 Euro bzw. 10,45 Euro)
  • 3,00 Prozent im Westen für die Entgeltgruppen 3-9 (Stundenlohn von 12,19 Euro bis 21,71 Euro)
  • 3,50 Prozent im Osten für die Entgeltgruppen 3-9 (Stundenlohn von 11,33 Euro bis 20,18 Euro)

Stufe 4 (1.10.2019):

  • 17 Cent pro Stunde für die Entgeltgruppen 1 und 2 bundesweit

Außerdem enthält die neue Tabelle zwei Anpassungsstufen zur Anpassung der Entgelte an den gesetzlichen Mindestlohn:

Anpassungsstufe zum 1.1.2017:

  • Anpassung der Entgeltgruppe 1 im Osten von 8,50 Euro auf 8,84 Euro (neuer gesetzlicher Mindestlohn ab 1.1.2017).
  • Anpassung der Entgeltgruppe 2 im Osten von 8,66 Euro auf 8,89 Euro.

Anpassungsstufe zum 1.1.2019:

  • Erhöhung der Entgeltgruppe 1 im Osten um 2,4 Prozent auf 9,49 Euro.
  • Erhöhung der Entgeltgruppe 2 im Osten um 3,9 Prozent auf 9,73 Euro.

Linkhinweis:
Für die detaillierte Lohntabelle des DGB klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

DGB und Mitteldeutscher Rundfunk online
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