28.11.2022

Impfschaden einer Lehrerin nicht als Dienstunfall anerkannt

Das VG Hannover hat die auf die Feststellung eines Dienstunfalls gerichtete Klage einer 62-jährigen Förderschullehrerin abgewiesen. Die Klägerin wurde Ende März 2021 im Gebäude ihrer Stammschule von einem mobilen Impfteam des Impfzentrums Hannover mit dem Impfstoff von AstraZeneca gegen das Coronavirus geimpft. Etwa eine Woche später erlitt sie schwerste körperliche Schäden, deren Folgen weiterhin andauern.

VG Hannover v. 24.11.2022 - 2 A 460/22
Der Sachverhalt:
Die Klägerin begründete ihre Klage damit, dass der Vorgang als Dienstunfall anzuerkennen sei, da die Impfung eine von ihrem Dienstherren - dem Land Niedersachsen - angebotene und zu verantwortende dienstliche Veranstaltung gewesen sei.

Das VG folgte dieser Argumentation nicht. Gegen das Urteil kann vor dem OVG binnen eines Monats die Zulassung der Berufung beantragt werden.

Die Gründe:
Die Impfaktion ist keine dienstliche Veranstaltung gewesen. Der Dienstherr hat lediglich seine Räumlichkeiten in der Schule zur Verfügung gestellt, damit das mobile Impfteam dort die Impfung hat durchführen können. Das Land Niedersachsen ist jedoch selbst nicht Organisator des Vorgangs gewesen.
 
VG Hannover PM vom 24.11.2022
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