27.02.2018

Jahresbericht 2017 des BAG: Weniger Eingänge, mehr Erledigungen

2017 ist beim BAG im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang bei den neu eingegangenen Sachen um 14,5 Prozent zu verzeichnen. Gleichzeitig hat das BAG insgesamt 10,7 Prozent mehr Verfahren erledigt als 2016. Die durchschnittliche Verfahrensdauer stieg um ca. einen Monat auf acht Monate und zwölf Tage an.

Rückgang der Eingänge um insgesamt 14,5 Prozent
2017 gingen 2.032 Sachen beim BAG ein (Vorjahr 2.376). Davon waren 33,2 Prozent (675) Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren. Weitere 56,7 Prozent der Eingänge (1.152) entfielen auf Nichtzulassungsbeschwerden. Die Zahl der Eingänge ist damit um 14,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Hinsichtlich der Revisionen und Rechtsbeschwerden im Beschlussverfahren ist ein Rückgang um 30 Prozent zu verzeichnen (Vorjahr 964) und hinsichtlich der Nichtzulassungsbeschwerden ein Rückgang um 10,1 Prozent (Vorjahr 1.282).

Steigende Zahl der Erledigungen
Im Jahr 2017 sind 2.429 Sachen erledigt worden (Vorjahr 2.195). Das entspricht einer Steigerung um 10,7 Prozent. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der erledigten Verfahren betrug dabei acht Monate und zwölf Tage. Im Vorjahr betrug sie sieben Monate und zwei Tage.
Von den erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden waren 29,1 Prozent erfolgreich (2016: 27,6). Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden lag bei 5,6 Prozent (2016: 9,3). Anhängig sind am Ende des Jahres noch 1.242 Sachen (2016: 1.639).

Hauptstreitpunkte bleiben Kündigung und Tarifvertragsrecht
Die meisten Eingänge entfielen 2017 wie 2016 auf Streitigkeiten über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (19,5 Prozent), gefolgt von Streitigkeiten rund um das Tarifvertragsrecht und die Tarifvertragsauslegung (einschl. Eingruppierung) (15,2 Prozent). Auf den weiteren Plätzen folgen Streitigkeiten über das Arbeitsentgelt (14,3 Prozent), betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtliche Streitigkeiten (13,5 Prozent) sowie Streitigkeiten über das Ruhegeld (einschl. Vorruhestand) und Altersteilzeit (10,4 Prozent).

Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten des BAG veröffentlichten vollständigen Jahresbericht, der auch eine Zusammenfassung der Entscheidungen enthält, die nach Einschätzung des BAG für die arbeitsrechtliche Praxis besonders bedeutsam sind, klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

BAG Jahresbericht 2017
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