21.04.2015

Jetzt neu: Selbststudium nach § 15 FAO mit dem Arbeits-Rechtsberater

Das neue Jahr hat für die Fachanwälte mit erhöhten Fortbildungsanforderungen begonnen: Anstatt zehn müssen jetzt gem. § 15 FAO mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung nachgewiesen werden; fünf Zeitstunden dürfen dabei allerdings im Wege des Selbststudiums mit Lernerfolgskontrolle absolviert werden. Wir gehen davon aus, dass Sie die neuen Anforderungen bequem mit der Lektüre Ihres ArbRB erfüllen können, indem Sie bei uns mit Online-Tests - im Rahmen Ihres Abonnements - entsprechende Fortbildungszertifikate erwerben.

Multiple-Choice-Verfahren
Die Teilnahme am Selbststudium ist denkbar einfach: Wir werden im Laufe des Jahres einige Beiträge des ArbRB für das FAO-Selbststudium anbieten und schreiben Ihnen für die gründliche Lektüre von fünf bis sechs Heftseiten jeweils eine Zeitstunde gut. Die erforderliche Lernerfolgskontrolle gewährleisten wir dadurch, dass wir im Multiple-Choice-Verfahren Fragen zu den Aufsätzen stellen, die Sie - wann immer es Ihnen zeitlich passt - beantworten können.

Die für das Selbststudium ausgewählten Beiträge sind im Heft deutlich gekennzeichnet. Die Lernerfolgskontrolle erfolgt sodann auf der ArbRB-Homepage unter www.arbrb.de/15FAO, wo Sie sich mit Ihrer Datenbank-Kennung (den Freischaltcode hierzu finden Sie in Heft 1/2015 des ArbRB) einloggen können und den Multiple-Choice-Test vorfinden.

Linkhinweis:
Ausführliche Informationen zum Verfahren finden Sie ebenfalls unter www.arbrb.de/15FAO.

ArbRB Redaktion
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