13.08.2025

Kabinett beschließt Rentenpaket 2025

Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten beschlossen. Mit dem sog. Rentenpaket 2025 sollen drei zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt werden: die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 % bis 2031, die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung für vor 1992 geborene Kinder sowie die Aufhebung des Anschlussverbots bei sachgrundlosen Befristungen für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Haltelinie für das Rentenniveau
Das Rentenniveau von 48 % wird bis 2031 gesichert. Die bereits bis Ende 2025 gültige Haltelinie für das Rentenniveau wird nun bis zum 1.7.2031 verlängert. Für alle Rentnerinnen und Rentner bedeutet dies, dass die Renten grundsätzlich so stark erhöht werden, wie es die Lohnentwicklung vorgibt. Dabei werden Veränderungen bei den Sozialabgaben der Rentnerinnen und Rentner sowie der Beschäftigten berücksichtigt.

Ohne diese gesetzliche Maßnahme würde das Rentenniveau in den Jahren nach 2025 von der Lohnentwicklung abgekoppelt und bis 2031 voraussichtlich um rund einen Prozentpunkt auf 47 % absinken. Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 % fällt eine Rente von beispielsweise 1.500 € zum 1.7.2031 um etwa 35 € pro Monat höher aus. Das ist ein Plus von 420 € im Jahr.

Auch wenn das Niveau nach 2031 aufgrund der dann wieder wirksam werdenden Dämpfungsfaktoren sinkt, bleibt dieser Unterschied dauerhaft erhalten. Das heißt, dass das Rentenniveau auch in den Jahren nach 2031 um rund einen Prozentpunkt höher bleibt als ohne die Reform. Damit profitieren von der Sicherung des Rentenniveaus auch gerade diejenigen, die heute im Berufsleben stehen und erst später in Rente gehen.

Mütterrente III
Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Damit wird die rentenrechtliche Gleichstellung der Erziehungsleistung von Müttern und Vätern unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes vollendet. Die sog. Mütterrente III tritt am 1.1.2027 in Kraft. Da ihre technische Umsetzung erst ab 1.1.2028 möglich ist, wird die Mütterrente III für 2027 rückwirkend ausgezahlt.

Finanzierung der Maßnahmen
Die Mehraufwendungen aufgrund der Verlängerung der Haltelinie und der Gleichstellung der Kindererziehungszeiten werden aus Steuermitteln ausgeglichen. Diese zusätzlichen Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung verhindern, dass diese Maßnahmen einen grundsätzlichen Einfluss auf den Beitragssatz haben.

Für die Kindererziehungszeiten leistet der Bund jährlich rund 5 Mrd. €. Die Erstattungen für die Haltelinie durch den Bund fallen laut den aktuellen Schätzungen erst 2029 mit zunächst rund 3,6 Mrd. € an. Sie steigen 2030 auf rund 9,3 Mrd. € und 2031 auf rund 11 Mrd. €.

Anschlussverbot
Das Anschlussverbot bei sachgrundlosen Befristungen wird für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, aufgehoben. Ziel dabei ist, diesem Personenkreis insbesondere eine Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern.

Das geltende Recht bietet bereits mehrere Möglichkeiten für eine (Wieder-)Einstellung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Denn eine sachgrundlos befristete Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, eine mit Sachgrund befristete Beschäftigung oder eine unbefristete Beschäftigung sind ohne Weiteres möglich.

Allein die Wiedereinstellung bei einem früheren Arbeitgeber mittels sachgrundloser Befristung ist nach geltender Rechtslage nicht möglich. Grund dafür ist das Anschlussverbot. Dies soll geändert werden, um eine freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze einfacher zu machen.

Weitere Regelungen zur Rentenversicherung
Mit diesem Gesetzentwurf wird die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben angehoben. Damit wird die unterjährige finanzielle Stabilität der Rentenversicherung gestärkt. Zudem werden die Regelungen zu den Bundeszuschüssen überarbeitet, vereinfacht und transparenter gestaltet.

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