17.06.2016

Kabinett beschließt verstärkte Bekämpfung von Schwarzarbeit

Das Bundeskabinett hat am 15.6.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und der zuständigen Landesbehörden verbessert sowie die Voraussetzungen für eine optimierte Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit Informationstechnologie geschaffen werden.

Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs im Überblick:
  • Neue IT-Verfahren: Mit dem Gesetzentwurf sollen die rechtlichen Voraussetzungen für neue IT-Verfahren zur effektiveren Vorgangsbearbeitung und Erfassung der Arbeitsstatistik geschaffen werden.
  • Zugriff auf das Fahrzeugregister: Für eine effizientere Aufgabenwahrnehmung soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit einen automatisierten Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes erhalten.
  • Neue Zuständigkeit für Meldeverstöße: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll künftig auch für die Ahndung von Meldeverstößen nach dem SGB IV zuständig sein, wenn sie Verstöße in einem ihrer Ermittlungsverfahren aufdeckt.
  • Erweiterte Prüfungsbefugnisse für Landesbehörden: Die für die Bekämpfung der handwerks- und gewerberechtlichen Schwarzarbeit zuständigen Landesbehörden sollen eigene Prüfungsbefugnisse erhalten.
BMF PM vom 15.6.2016
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