30.01.2023

Kabinett beschließt vorzeitiges Aus für Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar

Die Bundesregierung hat die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung beschlossen. Die SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben. Die Aufhebung der sog. Corona-Arbeits­schutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personen­fernverkehr.

Angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark fällt, hält die Bundesregierung bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektions­schutz nicht mehr für erforderlich.

In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektions­schutz­gesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigen­verantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektions­schutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.

 

BMAS PM vom 25.1.2023
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