07.06.2018

Karin Spelge neue Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht

Der Bundespräsident hat die Richterin am Bundesarbeitsgericht Karin Spelge mit Wirkung vom 1.6.2018 zur Vorsitzenden Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt.

Frau Spelge, geboren 1961, trat nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung 1990 in den Richterdienst des Landes Niedersachsen ein und wurde als Richterin am Arbeitsgericht an verschiedenen Arbeitsgerichten eingesetzt. Von 1993 bis 1997 wurde sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. 1998 wurde sie zur Direktorin am Arbeitsgericht Nienburg ernannt und 2000 zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht Niedersachsen berufen.

Im Juni 2008 wurde Frau Spelge zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt und dem Sechsten Senat zugewiesen. Ab Juli 2014 war sie dort stellvertretende Vorsitzende. Nunmehr übernimmt Frau Spelge den Vorsitz des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts. Dieser ist insbesondere zuständig für die Auslegung von Tarifverträgen und Dienstordnungen des öffentlichen Dienstes, Tarifverträge und Arbeitsrechtregelungen der Religionsgesellschaften, das Insolvenzrecht sowie bestimmte Kündigungsschutzverfahren.

Mit der Ernennung von Frau Spelge sind die Stellen der Vorsitzenden beim Bundesarbeitsgericht geschlechterparitätisch besetzt.

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Für die auf den Webseiten des BAG veröffentlichte Pressemitteilung klicken Sie bitte hier.

BAG PM Nr. 29/2018 vom 1.6.2018
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