02.03.2020

Keine Entscheidung im (arbeitsrechtlichen!) Corona-Fall beim Arbeitsgericht Berlin

Das Arbeitsgericht Berlin hat am 4.3.2020 über den Antrag eines Betriebsrats auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit dem er sich  gegen das Verbot des Arbeitgebers gewendet hatte, bei der Arbeit Mundschutz und Handschuhe zu tragen, nicht entschieden.

Der Arbeitgeber, der auf den Berliner Flughäfen Duty-Free-Shops betreibt, hatte seinen Mitarbeitern ursprünglich untersagt, während der Arbeit - insbesondere bei Ankunft von Flügen aus China - Mundschutz und Handschuhe zu tragen. Der Betriebsrat hielt seine Mitbestimmungsrechte für verletzt.

Bevor das Gericht über den Antrag des Betriebsrats entscheiden konnte, hat der Arbeitgeber jetzt schriftlich mitgeteilt, Beschäftigte könnten bei der Arbeit Mundschutz und Handschuhe tragen, falls sie dies wollen. Im Hinblick hierauf hat der Betriebsrat das Verfahren für erledigt erklärt. (ArbG Berlin - 55 BVGa 2341/20)

LAG Berlin-Brandenburg PM 10/20 v. 2.3.2020 und PM 12/20 v. 4.3.2020
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