21.04.2020

Krankschreibung doch weiterhin per Telefon möglich

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine inhaltlich angepasste Regelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte beschlossen. Krankschreibungen wegen Erkältungen sollen in der Corona-Krise nun doch weiterhin auch per Telefon möglich sein. Die Sonderregelung sollte eigentlich auslaufen, werde nun aber doch noch einmal bis vorerst 4. Mai verlängert. Weitere Verlängerungen der Sonderregel sind ebenfalls möglich.

Befristet bis zum 4.5.2020 darf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen auch weiterhin nach telefonischer Anamnese erfolgen. Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen festgestellt werden.

Die telefonische Anamnese durch die Vertragsärztin oder den Vertragsarzt muss im Wege der persönlichen ärztlichen Überzeugung vom Zustand der Versicherten oder des Versicherten durch eingehende telefonische Befragung erfolgen.

Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 20.4.2020 in Kraft.

Rechtzeitig vor Auslaufen der Ausnahmeregelung am 4.5.2020 wird der G-BA über eine mögliche erneute Verlängerung entscheiden.
G-BA PM vom 21.4.2020
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