29.09.2020

Kündigung des stellvertretenden Direktors der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen wirksam

Das LAG Berlin-Brandenburg hat die Kündigung des stellvertretenden Direktors der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen bestätigt.

LAG Berlin-Brandenburg v. 28.9.2020 - 9 Sa 500/20
Der Sachverhalt:
Mit seiner Kündigungsschutzklage wandte sich der stellvertretende Direktor der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen gegen eine Kündigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Stiftung.

Das ArbG wies die Klage ab. Das LAG Berlin-Brandenburg hat nun die hiergegen eingelegte Berufung zurückgewiesen. Die Revision zum BAG wurde nicht zugelassen.

Die Gründe:
Der Kläger hat die sich aus seiner Stellung als stellvertretender Direktor ergebenden arbeitsvertraglichen Pflichten in der Zusammenschau einzelner Pflichtverletzungen in erheblichem Maße verletzt. Da dies auch nach Aufforderung zur Verhaltensänderung geschehen ist, ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt.
LAG Berlin PM Nr. 29 vom 25.9.2020
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