17.05.2021

Kündigung eines Lehrers mit Tätowierungen aus der rechtsextremen Szene wirksam

Das LAG Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche Kündigung eines Lehrers wegen Tätowierungen, wie sie in rechtsradikalen Kreisen verwendet werden, für wirksam erachtet.

LAG Berlin-Brandenburg v. 11.5.2021 - 8 Sa 1655/20
Der Sachverhalt:
Dem Lehrer war gekündigt worden, da er sich u.a. "Meine Ehre heißt Treue" in Frakturschrift auf den Oberkörper hatte tätowieren lassen. Das LAG wies die gegen die Kündigung gerichtete Klage des Lehrers ab. Die Revision zum BAG wurde nicht zugelassen.

Die Gründe:
Die Tätowierungen lassen auf eine fehlende Eignung als Lehrer schließen. Zur Eignung als Lehrer gehört auch die Gewähr der Verfassungstreue. Aus den hier zum Zeitpunkt der Kündigung vorliegenden Tätowierungen, u.a. "Meine Ehre heißt Treue" in Frakturschrift auf dem Oberkörper kann auf eine fehlende Verfassungstreue geschlossen werden. Die ergänzenden Worte "Liebe Familie" unterhalb des Hosenbundes ändern hieran nichts, da diese regelmäßig nicht zu sehen sind. Da für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung abzustellen ist, kommt es auf eine etwa erfolgte zwischenzeitliche Änderung oder Ergänzung der Tätowierung nicht maßgeblich an. Da die Kündigung bereits aus diesem Grund wirksam ist, kommt es auf die vorliegende, bisher nicht rechtskräftige, strafgerichtliche Verurteilung nach § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) nicht an.
LAG Berlin-Brandenburg PM Nr. 14 vom 12.5.2021
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